Einrichtung eines Zivildienstes in Belarus (22.09.2010)
Auch weiterhin gibt es keinen Zivildienst in Belarus für junge Männer, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern. Belarus verletzt damit nach wie vor das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit. Nachdem belarussische NGOs politischen Druck erzeugt hatten, entschied die belarussische Regierung im Februar dieses Jahres ein Zivildienstgesetz zu erarbeiten. Obwohl einige Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen in den letzten Monaten freigesprochen oder die Höhe ihrer Geldstrafen abgesenkt wurden, sind sie weiterhin verpflichtet ihren Wehrdienst anzutreten.

Im Grunde genommen sieht Artikel 57 der belarussischen Verfassung seit 2001 einen Zivildienst vor. Dennoch wurde bisher kein Zivildienstgesetz erarbeitet und verabschiedet. Dieser Widerspruch wurde noch offensichtlicher, als die Anzahl der Wehrdienstverweigerer im Laufe des letzten Jahres zunahm.

Nach der Verurteilung von zwei Wehrdienstverweigerern, Dzmitry Smyk im November 2009 und Ivan Mikhailau am 1. Februar 2010, unterzeichneten europäische NGOs und mehrere Deutsche und Schweizer Abgeordnete einen Brief für die Freilassung von Ivan Mikhailau aus dem Gefängnis, mit der Forderung an die belarussische Regierung einen Zivildienst einzuführen an die Minsker Regierung. In Belarus selbst erhöhte die Kampagne „Für einen alternativen zivilen Dienst in Belarus" (AGS) ihren politischen Druck vor Ort.

Am 18. Februar zeigte die Kampagne ihren ersten Erfolg als Präsident Lukashenka endlich die Ausarbeitung eines Gesetzes als Alternative zum Wehrdienst in Auftrag gab. Bedauerlicherweise wird die Diskussion des Gesetzesentwurfes ausschließlich von einer der Regierung ausgehenden Arbeitsgruppe durchgeführt, während belarussische NGOs nicht am Prozess beteiligt werden.
Im Mai wurde Ivan Mikhailau einige Tage früher als erwartet aus dem Gefängnis entlassen, er kann aber nach wie vor zum Militärdienst eingezogen werden.

Anfang Juni wurde Yauhien Yakavenka – der von den Behörden eine Alternative zum Wehrdienst forderte – aufgrund seiner Wehrdienstverweigerung für schuldig gesprochen und zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Informationen von belarussischen und internationalen NGOs zufolge, wurde er am 23. Juli begnadigt. Dennoch ist er weiterhin zum Wehrdienst verpflichtet.