Menschenrechtsaktivistin in den Tod getrieben |
PRESSEERKLÄRUNG
Menschenrechtsaktivistin in den Tod getriebenRegime in Belarus erhöht Druck auf OppositionAm Morgen des 7. März 2009 wurde die 36-jährige Juristin Jana Poljakova in ihrer Wohnung in Soligorsk erhängt aufgefunden. Der Freitod steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil, das gegen sie am 3. März 2009 erlassen worden war. Prozessbeobachter hatten das Express-Verfahren als nicht den Rechtsstandards entsprechend bezeichnet; Jana Poljakova sah nun keinen anderen Ausweg mehr, der verhängten Strafe von 2,5 Jahren Freiheitsentzug zu entgehen.
Zu dem harten Urteil war es gekommen, nachdem auf die Beschwerde der
politisch aktiven Poljakova bei der Staatsanwaltschaft mit einer Klage auf
„Falschanzeige gegen einen Polizisten“ nach Artikel 400 Strafgesetzbuch
reagiert worden war und die Geschädigte selbst zur Angeklagten wurde.
Mit dem Urteil am 3. März, einen Tag vor den Feierlichkeiten zum „Tag des Polizisten“ am 4. März, wurde die Glaubhaftigkeit der Angeklagten für niedriger befunden als die der Polizei. Zur Anklage gegen Poljakova führte das Bestreben der Minsker Staatsanwaltschaft. Nach dem Urteil gab es zudem einen Hetzartikel in der regimetreuen Zeitung „Belarus Heute“. Das Verfahren scheint politisch motiviert gewesen zu sein.
Jana Poljakova war als Aktivistin der Nichtregierungsorganisation
„Rechtshilfe für die Bevölkerung“ mit anderen Menschenrechtsinitiativen in
Belarus vernetzt; so auch mit der vom deutschen Bund für Soziale
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